Rechtsprechung
BVerfG, 26.11.1998 - 1 BvR 2069/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Vorläufige Aussetzung des Widerrufs einer Anwaltszulassung - Folgenabwägung zwischen Eingriff in die Berufsfreiheit und möglicher Verletzungen der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
- Judicialis
GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; EMRK Art. 1 des Zusatzprotokolls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft infolge Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit in der DDR
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich - Rücknahme einer Zulassung als Anwältin vorläufig ausgesetzt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich - Rücknahme einer Zulassung als Anwältin vorläufig ausgesetzt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3328
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens - …
Auszug aus BVerfG, 26.11.1998 - 1 BvR 2069/98
a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 30/98 -,.Die Vollziehung des Beschlusses des Bundesgerichtshofshofs vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 30/98 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen ausgesetzt.
- BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 26.11.1998 - 1 BvR 2069/98
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ). - BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 26.11.1998 - 1 BvR 2069/98
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).